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Informationen für ElternDie Frage, die Eltern oftmals am meisten bewegt, lautet: Wie finde ich die richtige Betreuung für mein Kind / unsere Kinder? Wir versuchen, auf diesen Seiten Informationen und Tipps zu geben. Lassen Sie es uns wissen, welche Informationen sie noch vermissen. So können wir diese Seiten auf Ihre Bedürfnisse hin ergänzen. Das SGB VIII formuliert in § 22 SGB VIII einen gemeinsamen Förderungsauftrag von Tageseinrichtungen (Kindergärten, usw.) und Kindertagespflege. Damit steht die Kindertagespflege gleichrangig neben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen. Was viele Eltern nicht wissen: Auf dieser "Gleichstellung" folgt das Recht, auch für die Betreuung in der Kindertagespflege, also durch eine Tagesmutter / TPP, einen Antrag auf Förderung zu stellen - so wie es vielen für die Betreuung in einer öffentlichen Einrichtung bekannt ist. Der Ansprechpartner dafür ist in der Regel das örtliche Jugendamt.
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